21. August 2023

Aus dem Kontext der Rechte und Pflichten der Bezirksjugendleitung: AE

Neben den vereinsüblichen Rechten und Pflichten hat die Bezirksjugend Göttingen ein besonderes Recht gegenüber der THW-Regionalstelle Göttingen: Beteiligung bei der Verteilung der Aufwandsentschädigungen

Durch die Sonderstellung der Jugend im THW und der Bezirksjugend, welche die Ortsverbandsjugenden gebündelt gegenüber der Regionalstelle Göttingen vertritt, ergeben sich besondere Rechte.

So ist die Bezirksjugend nicht nur bei Tagungen der Ortsbeauftragten vertreten und darf sich dort einbringen, sondern auch bei der regionalbereichsübergreifenden Verteilung der sogenannten Aufwandsentschädigung können Vorschläge gemacht werden bzw. muss Notfalls mit Kompromiss eine Zustimmung über die Verteilung erfolgen. Hier werden jene THWlerinnen und THWler besonders hervorgehoben, die über den eigenen Ortsverband hinaus weit mehr als andere geleistet haben.

Über diese wurde heute Abend für den Zeitraum 01.08.2022 bis 31.07.2023 entschieden. Bei den AE’s (der THW üblichen Kurzform der Aufwandsentschädigung) werden auch jedes Jahr verschieden hohe Beträge unter den besonders Engagierten entsprechend der steuerlichen Freibeträge verteilt.

Wer mehr dazu erfahren will, findet hier das Wichtigste  Die Aufwandsentschädigung | DEUTSCHES EHRENAMT (deutsches-ehrenamt.de)